
Compliance
Code of Conduct V3.0
1. Präambel
Aus einer unternehmerischen Tätigkeit erwächst auch die Verantwortung, den Grundregeln menschlichen Zusammenlebens besondere Beachtung zu schenken. Daher stellen die Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften und insbesondere die Achtung der Rechte aller Menschen ein grundlegendes Prinzip des Handelns der Virtual Vehicle dar. Diesen Anspruch stellen wir aber nicht nur an uns, sondern auch an unsere Lieferant:innen von Gütern und Dienstleistungen sowie an Geschäftsvermittler:innen, Berater:innen und sonstige Geschäftspartner:innen (im Folgenden als „Geschäftspartner:innen“ bezeichnet).
Dieser Code of Conduct (CoC) definiert die Grundsätze und Nachhaltigkeitsanforderungen der Virtual Vehicle an ihre Geschäftspartner:innen. Er soll sicherstellen, dass die Geschäftspraktiken der Geschäftspartner:innen mit den Werten von Virtual Vehicle sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Einklang stehen.
Die Grundsätze und Nachhaltigkeitsanforderungen beruhen auf den Business Conduct Guidelines (BCG) der Virtual Vehicle unter Berücksichtigung der nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften sowie u.a. auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Grundsätzen des UN Global Compact, der Internationalen Menschenrechtscharta und des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption.
2. Compliance & Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften. Unsere Geschäftspartner:innen dürfen sich weder unmittelbar noch mittelbar an rechtswidrigen Handlungen beteiligen.
Die Geschäftspartner:innen stellen sicher, dass sie die höchsten Standards in Bezug auf Integrität einhalten. Es ist unerlässlich, dass die internen und externen Berichte und Dokumente, die erstellt, veröffentlicht oder den Behörden zur Verfügung gestellt werden, vollständig, angemessen, genau, zeitgemäß und verständlich sind. Zusätzlich sind genaue Aufzeichnungen und Berichte über finanzielle Informationen notwendig, um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen zu treffen. Alle Finanzbücher, Aufzeichnungen und Konten müssen akkurat die Transaktionen und Ereignisse widerspiegeln und den allgemein anerkannten Buchhaltungsrichtlinien entsprechen.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, keine Form von aktiver Korruption (Anbieten und Gewähren von Vorteilen, Bestechung) oder passiver Korruption (Fordern und Annehmen von Vorteilen) zu tolerieren oder sich in irgendeiner Weise darauf einzulassen.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, Mitarbeiter:innen oder nahen Angehörigen von Mitarbeiter:innen der Virtual Vehicle keine Geschenke oder anderen persönlichen Vorteile (z.B. Einladungen) anzubieten, wenn ihr Gesamtwert und die konkreten Umstände den Eindruck erwecken, von dem:der Empfänger:in des Vorteils werde ein bestimmtes Verhalten als Gegenleistung erwartet. Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Geschenke von geringem Wert und Bewirtungen im Rahmen geschäftsüblicher Gepflogenheiten sind zulässig.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich weiters, Mitarbeiter:innen der Virtual Vehicle, die Waren oder Dienstleistungen für ihren persönlichen Gebrauch beziehen, diese zu marktüblichen Preisen anzubieten bzw. Rabatte oder sonstige Preisnachlässe nur dann zu gewähren, wenn diese allen Mitarbeiter:innen der Virtual Vehicle gewährt werden.
Die Geschäftspartner:innen bekennen sich ausdrücklich dazu, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche einzuhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten zu beteiligen.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, den freien Wettbewerb nicht einzuschränken und nicht gegen nationale, europäische oder internationale kartellrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
Insbesondere verpflichten sich die Geschäftspartner:innen in diesem Zusammenhang, keine Absprachen über geschäftliche Belange zu treffen, die das Wettbewerbsverhalten von Unternehmen bestimmen oder beeinflussen (z.B. Preisabsprachen oder Aufteilung von Märkten oder Kund:innen), sowie keine Informationen über vertrauliche Angelegenheiten der Virtual Vehicle wie Preise, Verkaufsbedingungen, Kosten, Kapazitäts-auslastung, Lagerbestände usw. – auch nicht einseitig – auszutauschen.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, sämtliche Informationen im Eigentum der Virtual Vehicle und geistiges Eigentum der Virtual Vehicle angemessen zu schützen. Insbesondere müssen die Geschäftspartner:innen dafür Sorge tragen, dass die vertraulichen Informationen der Virtual Vehicle geheim gehalten werden.
Darüber hinaus müssen Geschäftspartner:innen alle anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz geistigen Eigentums (wie z.B. Patente, Marken, Urheberrechte) einhalten und insbesondere das geistige Eigentum Dritter achten und Schutzrechtsverletzungen (wie z.B. durch Plagiate) vermeiden.
Personenbezogene Daten unterliegen einem besonderen Schutz, die Verwendung solcher Daten ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeiter:innen, Kund:innen und Geschäftspartner:innen der Virtual Vehicle (z.B. Erfassung, Nutzung und Speicherung) muss jedenfalls im Einklang mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgen.
Die Geschäftspartner:innen gewährleisten in allen Ländern, in denen sie tätig sind, die Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften zur Handels- und Exportkontrolle sowie die Vorschriften zu (Wirtschafts-) Sanktionen und Embargos, u.a. kein (Re-)Export sanktionierten Waren und Dienstleistungen nach Russland bzw. Import von Waren russischen Ursprungs (z.B. Eisen- und Stahlerzeugnisse).
3. Gesellschaftliche Verantwortung
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, die Menschenrechte als Grundwerte auf der Grundlage der Internationalen Menschenrechtscharta, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der Grundsätze des UN Global Compact zu achten und einzuhalten.
Die Geschäftspartner:innen dürfen Kinderarbeit innerhalb der eigenen Betriebe und bei direkten Lieferant:innen unter keinen Umständen dulden und halten die folgenden Anforderungen ein:
Die Geschäftspartner:innen müssen gewährleisten, dass jede Beschäftigung freiwillig ist. Zwangsarbeit sowie jede andere Formen moderner Sklaverei im Sinne von Dienstbarkeit und unter Zwang geleisteter Arbeit oder Menschenhandel sind streng verboten. Dabei handelt es sich um:
Virtual Vehicle erkennt das Recht von Erwerbstätigen an, Arbeitnehmer:innenvertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeits-bedingungen zu führen. Geschäftspartner:innen müssen in ihren Betrieben das Recht zum Zusammenschluss der Arbeitnehmenden in Gewerkschaften wahren. Gründung, Beitritt und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dürfen nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden. Gewerkschaften müssen sich frei und in Übereinstimmung mit dem Recht des Beschäftigungsortes betätigen dürfen. Dies umfasst das Streikrecht und das Recht auf Kollektiv-verhandlungen.
Die Geschäftspartner:innen müssen ausschließen, dass Sicherheitskräfte zur Beeinträchtigung der Vereinigungsfreiheit eingesetzt werden.
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, Diskriminierung oder Belästigung aufgrund des Geschlechts, des Familienstands oder der Elternschaft, der ethnischen oder nationalen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Religion oder anderer persönlicher Merkmale wirksam zu unterbinden. Im Hinblick auf die Entlohnung ist insbesondere der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts einzuhalten (ILO110 und ILO111).
Die Bezahlung der Arbeitnehmer:innen muss den anwendbaren gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen entsprechen und die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer:innen und ihrer Familien decken und einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.
Die Geschäftspartner:innen sichern zu, klare Leitlinien für die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu setzen. Die Regelungen zur Arbeitszeit müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und unter anderem einer übermäßigen körperlichen und geistigen Ermüdung der Arbeitnehmer:innen entgegenwirken.
Virtual Vehicle verlangt von allen Geschäftspartner:innen, dass sie für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter:innen sorgen, die für eine:n Geschäftspartner:in oder unter dessen:deren Aufsicht arbeiten. Dies schließt auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung ein.
Die Geschäftspartner:innen haben jedenfalls die nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes einzuhalten. Darüber hinaus empfiehlt Virtual Vehicle die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wie ISO 45001 oder OHSAS 18001, soweit nicht ohnedies auch dazu eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht.
Geschäftspartner:innen, die zum Schutz ihrer eigenen Betriebe auf privates oder öffentliches Sicherheitspersonal zurückgreifen, müssen die Wahrung der Menschenrechte durch das Sicherheitspersonal gewährleisten.
Virtual Vehicle fordert von allen Geschäftspartner:innen, dass sie die lokalen Gemeinschaften und indigenen Völker im Umfeld ihrer Unternehmen unterstützen. Insbesondere sind negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Geschäftspartner:innen auf die Gesundheit, Sicherheit und Lebensgrundlage der lokalen Gemeinschaften und indigenen Völker nicht zu tolerieren. Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich diesbezüglich auch, das Verbot widerrechtlicher Zwangsräumungen zu achten und beim Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern oder Gewässern nicht dazu beizutragen, dass Land, Wälder oder Gewässer jenen indigenen Völkern oder lokalen Gemeinschaften entzogen werden, deren Lebensgrundlage sie sichern.
4. Umweltschutz und Klimaschutz
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, alle maßgeblichen nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften (z.B. RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten; REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 betreffend chemische Stoffe) sowie international anerkannten Umweltschutzstandards einzuhalten. Insbesondere müssen Geschäftspartner:innen die Anforderungen der internationalen Konventionen von Minamata (Quecksilber), Stockholm (persistente organische Schadstoffe) und Basel (gefährliche Abfälle) erfüllen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Geschäftspartner:innen, jegliche Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und sparsam mit Ressourcen umzugehen.
Virtual Vehicle empfiehlt die Einführung eines Umweltmanagementsystems wie ISO 14001 oder EMAS.
Virtual Vehicle bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und leistet durch umfangreiche Forschung und Entwicklung neuer Technologien einen Beitrag zur Reduktion von CO2- Emissionen und zur Klimaneutralität. Wir fordern auch von unseren Geschäftspartner:innen einen Beitrag zum Klimaschutz. Die Geschäftspartner:innen von Virtual Vehicle sind daher verpflichtet, in Bezug auf ihren CO2-Fußabdruck Auskunft gemäß den europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erteilen, im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette (Scope 1, 2 und 3 des Greenhouse Gas Protocols) Reduktionsziele für CO2-Emissionen zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, um auf die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens hinzuwirken.
Virtual Vehicle ist im Rahmen ihrer Forschung und Entwicklung auch treibend bei Ressourceneinsparung und Kreislaufwirtschaft. Geschäftspartner:innen von Virtual Vehicle sind aufgefordert, ebenfalls den Fokus darauf zu legen, insbesondere Ressourcen, Wasser und Strom, einzusparen und Müll zu reduzieren. Geschäftspartner:innen von Virtual Vehicle sind daher aufgefordert, die Nutzung und Herstellung von recyceltem Material zu fördern, z.B. indem Verpackungsmengen reduziert und wieder-verwendbares Verpackungsmaterial verwendet wird.
5. Lieferkettenmanagement
Virtual Vehicle verlangt von allen Geschäftspartner:innen, dass sie geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt, die entlang der gesamten Lieferkette entstehen, zu identifizieren und solche negativen Auswirkungen zu beseitigen oder, sofern dies nicht unmittelbar möglich ist, das Ausmaß dieser Auswirkungen zu minimieren.
Geschäftspartner:innen sind zudem verpflichtet, die Inhalte dieses CoC für Virtual Vehicle-Geschäftspartner:innen und insbesondere die Inhalte zu Punkt 3. („Gesellschaftliche Verantwortung“) und Punkt 4. („Umwelt und Klimaschutz“) an ihre eigenen Lieferant:innen und Unterauftragnehmer:innen weiterzugeben, diese entsprechend zu verpflichten und ihre Einhaltung in der Lieferkette zu überprüfen.
Um die Erfüllung der oben genannten Verpflichtungen zu erleichtern, empfiehlt Virtual Vehicle die Einrichtung eines Risikomanagement-systems für die Lieferketten und/oder die Erlangung einer Zertifizierung gemäß anerkannten Initiativen, wie beispielsweise für Rohstoffe RMI (Responsible Mining Index), Responsible Steel oder IRMA (Initiative for Responsible Mining Assurance).
Die Geschäftspartner:innen verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) einzuhalten und Auskunft über die Herkunft und die Lieferkette von Konfliktmineralien geben zu können.
Virtual Vehicle verpflichtet ihre Geschäfts-partner:innen, effektive Maßnahmen und Prozesse zu implementieren und aufrechtzuerhalten, um das Risiko der Einführung gefälschter Teile und Materialien in unsere Lieferkette zu erkennen und zu minimieren. Wenn sie erkannt werden, wird von den Geschäftspartner:innen erwartet, dass sie wirksame Verfahren zur Quarantäne des Produkts einführen und die Empfänger von gefälschten Produkten informieren.
6. Meldung von Fehlverhalten
Virtual Vehicle hat unter https://v2c2.trusty.report/ ein webbasiertes Hinweisgeber:innensystem eingerichtet, das sowohl von ihren Mitarbeiter:innen als auch von externen Hinweisgeber:innen genutzt werden kann. Sofern nicht ohnedies eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung besteht, empfiehlt Virtual Vehicle ihren Geschäftspartner:innen, ein ähnliches System einzurichten, in dem Verstöße in Bezug auf die oben genannten Themen sowohl offen als auch anonym gemeldet werden können. Geschäftspartner:innen haben dabei sicherzustellen, dass Hinweisgeber:innen vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden.
Darüber hinaus verpflichten sich die Geschäftspartner:innen dazu, die Möglichkeit von Meldungen über das Hinweisgebersystem von Virtual Vehicle ihren eigenen Mitarbeiter:innen und direkten Lieferant:innen bekannt zu machen.
7. Kooperation und Mitwirkung
Virtual Vehicle ist berechtigt, die von den Geschäftspartner:innen etablierten Prozesse zur Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex einschließlich der ergriffenen Sorgfaltsmaßnahmen und Schulungen im Zusammenhang mit Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt sowie die fristgemäße Umsetzung eines allfälligen Abhilfemaßnahmenplans zu kontrollieren oder zu auditieren oder durch von Virtual Vehicle beauftragte Dritte kontrollieren oder auditieren zu lassen. Die Geschäftspartner:innen werden Virtual Vehicle oder den von ihr beauftragten Dritten alle angeforderten Informationen und Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen und ihnen Gelegenheit zu Gesprächen bzw. Interviews mit Geschäftsleiter:innen, Führungs-kräften und Mitarbeiter:innen geben, soweit dies jeweils für diese Zwecke vernünftigerweise erforderlich ist.
Virtual Vehicle behält sich zudem vor, bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die in letzter Konsequenz bis zur Aussetzung oder Beendigung der Lieferbeziehung führen können.
Darüber hinaus verpflichten sich die Geschäftspartner:innen, auf Verlangen von Virtual Vehicle an Schulungen hinsichtlich der in diesem Verhaltenskodex verankerten Grundsätze und Nachhaltigkeitsanforderungen mitzuwirken und ihre Teilnahme schriftlich zu bestätigen.
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